Beratungshonorar / Vergütung
Grundsätze der Vergütung
Guter Rat muss nicht teuer sein. Schlechter Rat kann in seinen Auswirkungen (für Unternehmen) unbezahlbar sein.
Leistung und Gegenleistung müssen in einem ausgewogenen, für alle Beteiligten nachvollziehbaren, Verhältnis stehen.
Leistung muss ihren Preis wert sein.
Allgemeine Berechnungsgrundlage
In unserer Kanzlei erfolgen Abrechnungen für erteilte Aufträge im Bereich Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung grundsätzlich auf der rechtlichen Basis eines vereinbarten Stundenhonorars.
Das voraussichtlich anfallende Zeitvolumen wird zu Beginn der Beratung auf Wunsch gerne abgeschätzt und ein voraussichtlich entstehendes Honorar besprochen.
Hierdurch wird von vornherein Kosten-Transparenz erzielt und es werden unliebsame Überraschungen vermieden.