Internationales Steuerrecht
Als Fachberater für internationales Steuerrecht beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen der grenzüberschreitenden Besteuerung:
- Anfertigung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Arbeitnehmer mit inländischen und ausländischen Einkünften
- Erstellung von Steuererklärungen für Steuer-Ausländer mit inländischen Einkünften in Deutschland (beschränkt Steuerpflichtige)
- Fragen der Wegzugsbesteuerung
- Steuerliche Beratung und laufende Betreuung von ausländischen und internationalen Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte oder ein eigenständiges Tochterunternehmen haben
- Steuerliche Beratung für inländische Unternehmen, die grenzüberschreitend im Ausland über ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten tätig sind
- Vertretung von Unternehmen im Bereich internationales Steuerrecht gegenüber dem Finanzamt
- Verrechnungspreisgestaltungen
- Unterstützung und Betreuung ausländischer Gesellschaften bei der Errichtung inländischer Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten. Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Koordinierung von Notarterminen und benötigten Dokumenten
- Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen und anderen Arbeitsverträgen