Internationales Steuerrecht

Als Fachberater für internationales Steuerrecht beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen der grenzüberschreitenden Besteuerung:

  • Anfertigung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Arbeitnehmer mit inländischen und ausländischen Einkünften
  • Erstellung von Steuererklärungen für Steuer-Ausländer mit inländischen Einkünften in Deutschland (beschränkt Steuerpflichtige)
  • Fragen der Wegzugsbesteuerung
  • Steuerliche Beratung und laufende Betreuung von ausländischen und internationalen Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte oder ein eigenständiges Tochterunternehmen haben
  • Steuerliche Beratung für inländische Unternehmen, die grenzüberschreitend im Ausland über ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten tätig sind
  • Vertretung von Unternehmen im Bereich internationales Steuerrecht gegenüber dem Finanzamt
  • Verrechnungspreisgestaltungen
  • Unterstützung und Betreuung ausländischer Gesellschaften bei der Errichtung inländischer Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten. Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Koordinierung von Notarterminen und benötigten Dokumenten
  • Erstellung von Geschäftsführeranstellungsverträgen und anderen Arbeitsverträgen